Gebrauchte Räder kaufen – nie ohne Kaufvertrag
Kaufvertrag für Gebrauchträder – warum?
Der Handel mit geklauten Fahrrädern blüht. Auf Flohmärkten, an einschlägig bekannten Plätzen und im Internet gibt es jede Menge gebrauchte Fahrräder mit unklarer Herkunft. Der Handel mit geklauten Fahrrädern macht den Diebstahl erst möglich. Je mehr er unterbunden wird, desto weniger Absatzmöglichkeiten haben Diebe.
Viele Käufer eines gebrauchten Fahrrades wissen nicht, dass auch sie die strafrechtlichen Folgen tragen, wenn sich ihr im guten Glauben gekauftes Fahrrad als geklaut herausstellt. Haben sie dann keinen gültigen Kaufvertrag, sieht es schlecht aus. Mit einem Kaufvertrag aber bist Du auf der richtigen Seite.
Außerdem hast Du selbst im Falle eines Diebstahls keinen Nachweis, dass Du der Eigentümer des geklauten Rades bist, falls es wieder aufgefunden wird. Eine Kundin unseres Ladens hatte ihr geklautes Fahrrad bei einem Trödler um die Ecke wieder gefunden, ich selbst hatte ein mir geklautes Rad vor der Bücherei wieder entdeckt. Manche Räder werden bei Kontrollen von der Polizei eingezogen, manche werden beim Fundamt abgegeben. Ohne Nachweis hilft Dir das dann aber nicht.
Kaufe deswegen, nie, wirklich nie, ein gebrauchtes Fahrrad ohne Kaufvertrag.
Was muß in einem Kaufvertrag stehen?
Im Fahrradladen:
Jeder seriöse Händler gibt Dir zu dem Kauf von einem gebrauchten Fahrrad einen Kaufvertrag. Sollte Dir der Händler keinen Kaufvertrag aushändigen wollen, dann nehme lieber Abstand von dem Kauf, auch wenn das Angebot noch so günstig ist.
Das sollte mindestens im Kaufvertrag stehen:
- Vollständiger Name und Anschrift des Geschäftes
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (bei gebrauchten Fahrrädern über 150 €)
- Datum der Rechnung
- Genauer Kaufpreis
- genaue Beschreibung des Fahrrads (Fahrradmarke, Fahrradtyp, Fahrradgröße, Farbe, Schaltung, Rahmennummer)
- Name des Käufers ( ist sinnvoll, um einen eindeutigen Eigentumsnachweis zu haben )
- Unterschrift des Verkäufers
Bei Privatkauf, ob Flohmarkt oder Kleinanzeige:
Es gibt natürlich auch viele seriöse Menschen, die ihr gebrauchtes Rad verkaufen. Die sollten Dir ohne Probleme einen Kaufvertrag ausstellen. Wenn jemand sich weigert, einen Kaufvertrag auszustellen oder einen von Dir mitgebrachten Kaufvertrag auszufüllen, dann lass die Finger davon. Beim Privatverkauf vertraue auch immer Deinen Bauchgefühl. Das meldet sich oft, wenn etwas nicht stimmig ist.
Was sollte im Kaufvertrag von privat stehen?
- Vollständiger Name und Anschrift des Verkäufers
- Personalausweisnummer ( wichtig, ohne diese bringt Dir besonders bei Flohmarktkäufen der Kaufvertrag nichts )
- Ort des Kaufes
- Datum der Rechnung
- Genauer Kaufpreis
- genaue Beschreibung des Fahrrads (Fahrradmarke, Fahrradtyp, Fahrradgröße, Farbe, Schaltung, Rahmennummer, Zustand),
- Zubehör
- Eventuell vorhandene original Kaufbelege beifügen
- Kennzeichnung als Privatverkauf unter Ausschluss von Gewährleistung / gekauft wie gesehen
- Name des Käufers ( ist sinnvoll, um einen eindeutigen Eigentumsnachweis zu haben )
- Unterschrift des Verkäufers
Du kannst Dir beim ADFC oder beim VSF einen Mustervertrag downloaden, auf denen diese Merkmale schon stehen.
Wenn Du nun im Besitz eines gültigen Kaufvertrags für Dein Rad bist, dann hefte den Kaufvertrag in Deinen Unterlagen gut ab. Das ist die Aufgabe des Käufers. An eine Kopie von einem verlorenen Kaufvertrag zu kommen ist schwierig bis unmöglich.
Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn Dein geklautes Rad wiedergefunden wurde, aber Dir der Eigentumsnachweis fehlt, weil Du den Kaufvertrag verlegt hast. Dann wird der Eigentumsnachweis schwierig und langwierig.
Hast Du bereits ein gebrauchtes Fahrrad, aber den Kaufvertrag verloren, dann kannst Du Dich mit Deinem Rad fotografieren lassen. So hast Du zumindest den Nachweis, dass das Rad sich zu diesem Zeitpunkt in Deinem Besitz befand. Das kann Dir vielleicht bei der Polizei helfen.
Wir haben so viele Menschen gesehen, die tieftraurig über den Verlust ihres geliebten Drahtesels waren. Doch nur die allerwenigsten haben ein Foto ihres Fahrrads, geschweige denn einen Kaufvertrag. So ist das Rad oft für immer verloren, selbst wenn es aufgefunden wird. Denn wie den Nachweis erbringen, dass es Deins ist?
Also: ab jetzt nur noch mit Kaufvertrag.
Hier gibt es Musterverträge:
http://www.adfc.de/fahrradkauf-musterkaufvertrag/musterkaufvertrag
https://www.vsf.de/radfahrer-und-freunde/servicetipps-fuer-sie/downloads/
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